Gesamtverkauf
Am Ende der Laufzeit des Teilkaufvertrages steht der Gesamtverkauf, bei dem Teilkäufer und Teilverkäufer die Immobilie gemeinsam insgesamt (das heißt alle Miteigentumsanteile) meist an einen Dritten verkaufen. Der Kaufpreis wird gemäß den Miteigentumsanteilen verteilt.
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