Vorkaufsrecht beim Teilverkauf. Alles, was Sie wissen müssen.

Aktualisiert am 24. April 2023

Wissen Sie, ob jemand für Ihre Immobilie ein Vorkaufsrecht eingetragen hat? Dies ist sehr wichtig, denn wenn es bestehen sollte, kann ein Kaufvertrag mit einem anderen Käufer für nichtig erklärt werden. Deshalb ist das Vorkaufsrecht natürlich auch beim Teilverkauf von Bedeutung. Weiterführende Informationen zum Thema Immobilien-Teilverkauf finden Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Teilverkauf sind nur das schuldrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht relevant.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorkaufsrecht beim Teilverkauf besteht, ist gering und wird vor dem Verkauf geprüft.
  • Bei Verzicht oder Ausübung des Vorkaufsrechts muss eine Erklärung abgegeben werden.

Welches Vorkaufsrecht kann beim Teilverkauf von Bedeutung sein?

Es gibt unterschiedliche Arten von Vorkaufsrechten. Doch nicht alle von ihnen sind für den Teilverkauf relevant. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Vorkaufsrechte beim Teilverkauf:

  • Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Hier erfolgt kein Eintrag ins Grundbuch. Es gibt nur eine vertragliche Regelung. Missachten Sie diese, kann der Vorkaufsberechtigte Schadensersatz vom Verkäufer einfordern.
  • Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht: Von diesem Vorkaufrecht profitiert nur die Gemeinde. Damit sie dieses Recht in Anspruch nehmen kann, benötigt sie einen triftigen Grund wie bspw. die Interessen des Allgemeinwohles.

Wie sich hier ablesen lässt, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass jemand ein Vorkaufsrecht bzgl. Ihrer Immobilie eingetragen hat. Ein Notar überprüft vor dem Teilverkauf, ob ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht besteht. Ob Sie hingegen persönlich mit jemandem ein Vorkaufsrecht per Vertrag vereinbart haben, wissen die Eigentümer in der Regel selbst.

Tipp: Theoretisch könnte ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Teilverkauf greifen. Dies wäre der Fall, wenn Ihre Immobilie einer Erbengemeinschaft gehören würde und Sie einen Teil Ihres Erbteils verkaufen wollen würden. In der Praxis ist dies bei Teilverkäufen zur Immobilienverrentung sehr unwahrscheinlich.

Was passiert, wenn das Vorkaufsrecht beim Teilverkauf vom Berechtigten ausgeschlagen wird?

Sollten Sie mit jemandem ein vertragliches Vorkaufsrecht ausgemacht haben und möchte dieser Berechtigte darauf verzichten, muss er eine Erklärung abgeben. Ist die Gemeinde vorkaufsberechtigt, kann sie ein nach § 28 Abs. 1 BauGB ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellen oder die Frist zur Ausübung des Rechts verstreichen lassen.

Was passiert, wenn beim Teilverkauf der Berechtigte auf sein Vorkaufsrecht besteht?

Auch dann gibt der Vorkaufsberechtigte eine entsprechende Erklärung ab. Sie darf formlos sein, aber ist bindend. Wie bereits erwähnt, ist es wenig wahrscheinlich, dass ein Vorkaufsrecht einen Teilverkauf betrifft.

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