Die Zahlung der Grunderwerbsteuer beim Immobilien-Teilverkauf

Aktualisiert am 24. April 2023

Wer über einen Immobilien-Teilverkauf nachdenkt könnte sich früher oder später darüber Gedanken machen, inwiefern hierfür eine Grundsteuer anfallen könnte.

Die gute Nachricht vorab: Für den Verkäufer fällt in aller Regel keine Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf an. Denn wie auch üblich bei einem “Vollverkauf” zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer an den Staat. Letztlich wird dies im notariellen Kaufvertrag vermerkt. Hinweis: Unseren umfangreichen Einführungsartikel zum Immobilien-Teilverkauf finden Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf muss innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden.
  • Bankfinanzierung für Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf ist in der Regel nicht möglich.
  • In den meisten Fällen zahlt der Käufer die Steuer, der Verkäufer nur bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers.

Wann ist die Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf zu zahlen?

Ganz gleich, ob die Grunderwerbsteuer für Teilverkauf oder Komplettverkauf anfällt: Die Zahlung der Grunderwerbersteuer ist die Voraussetzung für die Eintragung des neuen Teileigentümers im Grundbuch.

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags informiert der Notar das Finanzamt über den Kauf. Das Amt verschickt aufgrund dieser Meldung den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Dieser steht in der Pflicht, den Betrag rasch zu bezahlen. Offiziell greift eine Pflicht von vier Wochen, wie sich in §15 GrEStG nachlesen lässt.

Sobald die Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf an das Finanzamt ging, wird die Teileigentumsübertragung abgeschlossen. Das Finanzamt informiert den Notar über die Zahlung, indem es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung herausschickt. Nur wenn der Jurist dieses Dokument hat, kann er beim Grundbuchamt die Umschreibung einleiten.

Hinweis: Unabhängig der Grunderwerbsteuer kann in bestimmten Fällen eine Spekulationssteuer bei Teilverkauf anfallen.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf von der Bank finanzieren?

Wie besprochen zahlt der Käufer die Grundsteuer direkt an das Finanzamt. In aller Regel erhält dieser dafür keine Bankfinanzierung. Häufig handelt es sich bei Käufern von Teilen einer Immobilie um professionelle bzw. institutionelle Investoren, die hierfür ohnehin keine direkte Finanzierung benötigen.

Leitfaden: Immobilienrente

Laden Sie jetzt Ihr kostenloses Info-Paket zur Immobilienrente herunter

Wird immer Grunderwerbsteuer bei Teilverkauf bezahlt?

Findet der Kauf mit einem etablierten Teilverkauf-Anbieter (also Käufer von Immobilienanteilen) statt, ist eine Zahlung der Grunderwerbsteuer bei Teilverkauf für den Käufer fällig. Dies liegt daran, dass ein Geschäft mit einer „fremden Person“ bzw. Institution abgeschlossen wird. Die Grunderwerbsteuer kann nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1 GrEStG nämlich nur in bestimmten Fällen entfallen, die in diesem Fall abgedeckt wären:

  • Der Verkauf findet zwischen Ehepartnern oder zwischen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern statt.
  • Der Verkauf erfolgt in gerader Linie zwischen Verwandten: Eltern und Kindern.
  • Die Übertragung kommt durch eine Schenkung von Ehepartnern, Lebenspartner oder zwischen Eltern und Kindern zustande.
  • Der Verkauf erfolgt durch Miterben im Zuge einer Nachlassteilung.
  • Es handelt sich um ein geringwertiges Objekt, deren Wert unter 2.500,00 € liegt.
  • Eine Grunderwerbsteuer entfällt ebenfalls bei einigen betrieblichen Umstrukturierungen.

Keine der Bedingungen trifft daher auf einen klassischen Teilverkauf zum Zwecke der Immobilienverrentung zu. Aus diesem Grund wird Ihr Käufer die Grunderwerbsteuer bei Teilverkauf zahlen.

Wann muss der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zahlen?

Theoretisch könnte auch der Verkäufer zur Kasse gebeten werden. Dies passiert dann, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer bei Teilverkauf nicht zahlen kann. In diesem Fall wendet sich das Finanzamt an an den Käufer. Dieser hat allerdings die Möglichkeit, sich durch rechtliche Schritte die Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf zurückzuholen. In der Praxis hingegen existieren seriösen Teilverkauf-Partner, mit denen diese Situation nicht eintreten wird. Der Käufer zahlt also zuverlässig die Grunderwerbsteuer beim Teilverkauf.

Weitere Informationen zum Teilverkauf und weiteren Verrentungsmodellen

Wenn Sie noch mehr über den Immobilien-Teilverkauf oder andere Verrentungsmodelle wie den Verkauf mit Nießbrauch oder den Verkauf mit Leibrente erfahren möchten, dann bieten wir Ihnen auf dieser Seite weiterführende Informationen. In unserem E-Book stellen wir zudem die geläufigsten Varianten der Immobilienverrentung vor. Füllen Sie einfach unser kurzes Formular aus und sichern Sie sich Ihr Gratis-E-Book „Leitfaden: Immobilienrente“ zum Download.

Leitfaden: Immobilienrente

Laden Sie jetzt Ihr kostenloses Info-Paket zur Immobilienrente herunter

Leitfaden: Immobilienrente

Laden Sie jetzt Ihr kostenloses Info-Paket zur Immobilienrente herunter

Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!

Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".

Sichern Sie sich unseren kostenlosen Leitfaden
„Immobilienverrentung“

1. Formular ausfüllen

2. Leitfaden downloaden

Haben Sie Fragen?

☎ 089 62 82 46 46
Kostenlos und unverbindlich
beraten lassen
oder Rückruf vereinbaren