Wohnungsrechtsvermächtnis
Unter einem Wohnungsrechtsvermächtnis versteht man die Verfügung von Todes wegen in Form eines Vermächtnisses nach § 1939 BGB, dass einem Dritten das Recht, eine Immobilie zu Wohnzwecken zu nutzen eingeräumt werden soll, sobald der Erbfall eintritt.
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