Die Patientenverfügung: Inhalt, Ziel & Ausgestaltung

Aktualisiert am 8. Mai 2023

Wer eine schriftliche Patientenverfügung erstellt hat, kann für den Fall seiner eigenen Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der eigene Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Grundlage: § 1901a BGB regelt die Patientenverfügung und die Bedingungen für die Umsetzung durch Betreuer oder Bevollmächtigte.
  • Notwendigkeit der Patientenverfügung: Sie hilft, Unsicherheiten und Konflikte bei Entscheidungen über medizinische Maßnahmen im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des Patienten zu vermeiden.
  • Inhalt der Patientenverfügung: Mindestanforderungen umfassen persönliche Daten, Datum, Unterschrift, konkrete Situationen, Behandlungswünsche und Benennung von Vertrauenspersonen.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung stellt § 1901a BGB dar. Hier ist geregelt:

“§ 1901a Patientenverfügung

(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.

(4) Der Betreuer soll den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen und ihn auf dessen Wunsch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützen.

(5) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.

(6) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.”

 

Notwendigkeit der Patientenverfügung

Ohne Patientenverfügung und mit einer Patientenverfügung, die auf den konkreten Sachverhalt nicht anwendbar ist, entscheiden die Vertreter des Patienten gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auf Basis des mutmaßlichen Patientenwillens über mögliche Behandlungen, die Beendigung von Therapien oder aber auch über die Einleitung dauerhaft lebenserhaltender Maßnahmen. Nicht immer ist es möglich, dass sich Patientenvertreter und Ärzte einig werden. Dann muss im Zweifel das zuständige Betreuungsgericht darüber entscheiden, was wohl der Wille des betreffenden Patienten gewesen wäre, könnte er selbst entscheiden. Derlei Unsicherheit wünscht man sich im Falle eines Falles nicht, deshalb macht es Sinn, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Inhalt der Patientenverfügung

Nicht jeder konkrete Sachverhalt wird in einer Patientenverfügung abzudecken sein. Letztlich geht es bei den Regelungen zur Patientenverfügung in erster Linie darum, die grundsätzliche Haltung zum Leben, aber auch zum Sterben zum Ausdruck zu bringen und darüber hinaus, Personen zu benennen, von denen man annimmt, sie können Entscheidungen im eigenen Sinne treffen. Ein Mindestmaß an Informationen ist jedoch unerlässlich, um eine sinnvolle Patientenverfügung zu erstellen. Davon abgesehen ist dringend dazu zu raten, konkrete Situationen, die möglicherweise irgendwann einmal eintreten könnten, aufzugreifen und nicht zu allgemein in der Formulierung zu bleiben. Eine sehr umfangreiche Formulierungshilfe finden Sie weiter unten beim Beispiel einer Patientenverfügung.

Mindestanforderungen an eine Patientenverfügung sind unabhängig von der konkreten Ausgestaltung folgende Informationen, die zwingend enthalten sein müssen:

  • Vollständiger Name des Verfügenden
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum der Verfügung
  • Eigenhändige Unterschrift
  • Konkrete Situationen, deren Regelung sinnvoll erscheinen (Bsp.: Wunsch, ins künstliches Koma gelegt zu werden oder Ausschluss: “Ich möchte niemals künstlich ernährt werden!”, Wunsch, Organe zu spenden oder nicht etc.)
  • Benennung von denjenigen Personen, die die Umsetzung des eigenen Willens vorantreiben und ggf. auch überwachen sollen.

Wirksamkeit der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung gilt nur im Original und nur, wenn sie eigenhändig unterschrieben wurde. Eine notarielle Beglaubigung ist möglich, aber nicht zwingend vorausgesetzt. Es ist ratsam, diejenigen, die man als Vertrauensperson in der Patientenverfügung einsetzt, darüber zu informieren, dass man vorhat, sie in der Patientenverfügung zu erwähnen. Ein aufklärendes Gespräch hilft auch dem Verfügenden, um zu eruieren, ob sich die Vertrauensperson im Zweifel überhaupt zutraut, den Patientenwillen durchzusetzen oder, falls dies erforderlich ist, eigene Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Ist die Vertrauensperson damit einverstanden, als solche in die Patientenverfügung mit aufgenommen zu werden, weiß sie auch, wa sin Zukunft auf sie zukommt. Wichtig ist auch, dass diese Vertrauensperson weiß, wo sie die Patientenverfügung im Ernstfall finden kann.

Beispiel für eine Patientenverfügung

Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Website verschiedene Textbausteine für die sinnvolle Erstellung einer Patientenverfügung zusammen. Ein Beispiel für eine Patientenverfügung auf Basis dieser Textbausteine finden Sie hier. Es sind auch immer Alternativen angegeben.

Leitfaden: Immobilienrente

Laden Sie jetzt Ihr kostenloses Info-Paket zur Immobilienrente herunter

Patientenverfügung

Ich …

(Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in)

bestimme hiermit für den Fall, 

  • dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann,, 
  • wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde,
  • dass ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist,
  • dass ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist,
  • dass ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
  • => Hier ist auch die Beschreibung einer anderen Situation möglich, vielleicht einer, die aufgrund einer bereits bestehenden Vorerkrankung als sehr wahrscheinlich anzusehen ist.

folgendes:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.

oder

  • dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
  1. Schmerz- und Symptombehandlung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.

 oder

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch Mittel mit bewusstseinsdämpfenden Wirkungen zur Beschwerdelinderung. Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.

  1. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.
    oder
  • dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.
    oder
  • dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.
  1. Wiederbelebung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • Versuche der Wiederbelebung.

oder

  • die Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung.
  • dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.

Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens

  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.

oder

  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten.
  1. Künstliche Beatmung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.
  1. Dialyse

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
  1. Antibiotika

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

Antibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung.

oder

  • keine Antibiotika.
  1. Blut/Blutbestandteile

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer Indikation6 zur Beschwerdelinderung.

 oder

  • keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.
  1. Ort der Behandlung, Beistand

Ich möchte

  • zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.

 oder

  • wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.

oder

  • wenn möglich in einem Hospiz sterben.

Ich möchte

  • Beistand durch folgende Personen: Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: ….

oder/und

  • hospizlichen Beistand.
  1. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen: …
  1. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
  • Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) – z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird.
  • Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.
  • In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: 

(Alternativen)

 meiner/meinem Bevollmächtigten.

meiner Betreuerin/meinem Betreuer.

der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

anderer Person: … .

Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungs- team/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: 

(Alternativen)

  • meiner/meinem Bevollmächtigten.
  • meiner Betreuerin/meinem Betreuer.
  • der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
  • anderer Person: … .
  1. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:
    Bevollmächtigte(r)
    Name:
    Anschrift: Telefon/Telefax/E-Mail:
  • Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).
    Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer
    Name: Anschrift: Telefon/Telefax/E-Mail:

Ort, Datum, Unterschrift

Leitfaden: Immobilienrente

Laden Sie jetzt Ihr kostenloses Info-Paket zur Immobilienrente herunter

Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!

Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".

Unser kostenloser Leitfaden zu „Immobilienverrentung“
leitfaden immobilienrente
Einfach & verständlich Kostenloses Expertenwissen Verrentungsmodelle erklärt Tipps und Tricks