Aufnahmerecht

Einem Wohnrechtsberechtigten ist es erlaubt, seine eigene Familie (gem. Rechtsprechung des BGH ist hiervon auch der nichteheliche Partner umfasst) oder auch Pflegepersonal in der mit dem für ihn bestellten Wohnrecht belasteten Immobilie aufzunehmen. Gem. § 1092 BGB ist auch möglich, die Drittüberlassung explizit zu regeln.

Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!

Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".

Unser kostenloser Leitfaden zu „Immobilienverrentung“
leitfaden immobilienrente
Einfach & verständlich Kostenloses Expertenwissen Verrentungsmodelle erklärt Tipps und Tricks