Beurkundung
Eine Beurkundung findet in Deutschland immer vor einem Notar statt. Sie ist als “notarielle Beurkundung" eine dem gesetzlichen Formzwang dienende Art, Rechtsgeschäfte formgerecht und damit wirksam abzuwickeln. Hauptgründe für eine gesetzlich angeordnete Beurkundung sind die Warnfunktion, die damit einhergeht, wenn jemand ein Geschäft vor einem Notar abwickelt. Das Gesetz geht davon aus, dass sich Menschen mehr Gedanken über ihre Willenserklärungen machen, wenn sie diese vor einem Notar abgeben. Im Rahmen der Dokumentationsfunktion können notarielle Urkunden später Beweiszwecken dienen. Wann immer die notarielle Beurkundung gesetzlich angeordnet ist, so im Falle eines Grundstückskaufvertrags gem. § 311b BGB, hat der Mangel der Form die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Zur Gültigkeit bedarf es also zwingend der notariellen Beurkundung.
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