Ertragsanteil

Ertragsanteil ist eine wichtige Komponente bei der Besteuerung von Renten. Es ist der Anteil des Einkommens, den die Rente erwirtschaftet. Die Höhe des Ertragsanteils variiert je nach Art der Rente.

Empfängt jemand eine Rente, muss er den Teil der Rente, der dem Ertragsanteil entspricht, nach dem Einkommensteuergesetz (§ 22 “sonstige Einkünfte”)  versteuern. Wie hoch der steuerpflichtige Teil ist, hängt zum einen vom Alter des Rentenempfängers (“Berechtigten”) beim Rentenstart und zum anderen von der Art der Rente ab. Für die meisten Rentenbestimmungen gilt jedoch ein Ertragsanteil von 50 Prozent. Der Ertragsanteil unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

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