Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das aus drei Abteilungen besteht. Im Grundbuch sind Immobilien vorgetragen. Es enthält alle wesentlichen Informationen zu Immobilien, zB wer der Eigentümer ist (Abteilung I), welche Beschränkungen oder Rechte auf der Immobilie lasten (Abteilung II)  oder welche Grundpfandrechte auf der Immobilie lasten (Abteilung III).  

Was steht in Abschnitt 1 des Grundbuchs?

Abschnitt 1 des Grundbuchs enthält die wesentlichen Angaben zur Immobilie, zu ihrer Lage und zu den Personen, die Besitzrechte an der Immobilie haben. Dazu gehören insbesondere:

-die Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Grundstück)

-die Lage der Immobilie

-die Grenzen der Immobilie -die Fläche der Immobilie in Quadratmetern

-die Anschrift der Immobilie

-der Name und die Anschrift des Eigentümers

-der Name und die Anschrift desjenigen, der die Immobilie nutzt (Mieter, Pächter, etc.)

Was steht in Abschnitt 2 des Grundbuchs?

In Abschnitt 2 des Grundbuchs finden sich Angaben zu Eigentümer des Grundstücks sowie zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten. Es wird festgehalten, von wem das Grundstück gekauft oder vererbt wurde und wann dies geschah. Weiterhin wird angegeben, ob es sich um ein frei verfügbares oder um ein beschränktes Eigentum handelt. Ein frei verfügbares Eigentum ist ein Grundstück, das ohne weitere Vorschriften vererbt oder verkauft werden kann. Ein beschränktes Eigentum hingegen unterliegt bestimmten Regeln, die in dem jeweiligen Vertrag festgelegt sind, die Anschrift desjenigen, der die Immobilie nutzt (Mieter, Pächter, etc.)

Was steht in Abschnitt 3 des Grundbuchs?

Abschnitt 3 des Grundbuchs enthält die persönlichen Daten des Eigentümers. Dies beinhaltet seinen vollständigen Namen, seine Adresse und seine Nationalität. In Abschnitt 3 wird auch angegeben, ob der Eigentümer das Grundstück alleine oder gemeinsam mit anderen Personen besitzt.

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