Grunderwerbsteuer

Unter der Grunderwerbsteuer versteht man die Steuer, die der Staat immer dann erhebt, wenn Immobilien gekauft werden. Sie fällt beim Käufer der Immobilie an und bemisst sich am Kaufpreis, der für das Grundstück bezahlt wurde (§ 8 GrEStG). Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Bundesland zu Bundesland. Derzeit liegt sie in Bayern mit 3,5% wesentlich niedriger als etwa in Nordrhein-Westfalen, wo sie bei 6,5% liegt. In einigen Bundesländern wird die Steuer jedoch erst bei Übergabe des Objekts fällig.

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