Hausgeld

Um die Bewirtschaftung von Immobilien, zu denen auch Gemeinschaftseigentum zählt sowie deren Pflege und Instandhaltung zu gewährleisten, wird Hausgeld (auch genannt Wohngeld) vereinnahmt, bzw. von den Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft gezahlt. Das Hausgeld wird regelmäßig jeden Monat im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt oder diese vermietet hat. Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die teilweise auch auf den Mieter umlegbar sind. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Müllabfuhr, das Wasser sowie die Gartenpflege, Heiz- und Stromkosten für das gemeinschaftlich genutzte Eigentum (Eingangsbereiche, Treppenhäuser etc.), Hausmeisterkosten und die Wohngebäudeversicherung.

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