Konsolidation
Juristisch versteht man unter der Konsolidation die Vereinigung von Wohnrecht und Eigentum in einer Person. Durch die Konsolidation wird das Wohnrecht in ein unbegrenztes, unkündbares Nutzungsrecht umgewandelt. Der Eigentümer hat damit das uneingeschränkte Recht, das Objekt zu nutzen und zu veräußern.
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