Mietpreisbremse
Unter der Mietpreisbremse versteht man die Verpflichtung von Vermietern, im Falle einer Neuvermietung die Miete im Verhältnis zur Miete, die im abgelaufenen Mietverhältnis galt, nicht um mehr als 10 % erhöhen zu dürfen. Die Mietpreisbremse gilt in Städten und Gegenden, in denen ein für Mieter schwieriger Immobilienmarkt herrscht, um explodierende Mieten zu verhindern. Dies ist in allen größeren Städten Deutschlands der Fall.
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