Mietspiegel
Gem. § 558 BGB ist die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich möglich. Um einen Überblick darüber zu bekommen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, gibt es den Mietspiegel. Der Mietspiegel wird in der Regel von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter innerhalb einer Gemeinde gemeinsam erstellt.
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