Mindestverkaufserlös

Der Teilkäufer lässt sich für den Fall des Gesamtverkaufs einen Mindestverkaufserlös bereits zum Zeitpunkt des Teilkaufs unabhängig von der Höhe des Gesamtkaufpreises zusichern. Auf diese Weise sichert er sich beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie einen Wert, der all seine Kosten abdeckt und trägt damit keinerlei Preisrisiko beim Gesamtverkauf. Dieses trägt durch die Vereinbarung eines Mindestverkaufserlöses auf Seiten des Teilkäufers allein der Teilverkäufer.  

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