Nießbrauch im Grundbuch
Das Nießbrauchsrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und belastet das Grundstück mit dem Recht des Nießbrauchers, die Immobilie wie ein wirtschaftlicher Eigentümer zu nutzen.
Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!
Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".