Sondereigentum

In einem Haus, in dem es mehrere Eigentumswohnungen gibt, stellt jede Eigentumswohnung Sondereigentum dar. Es erstreckt sich also auf die jeweilige Wohnung und, falls vorhanden, auch z. B. auf PKW-Stellplätze oder weitere Räume, die einem Eigentümer ausschließlich zur Nutzung zustehen. Zu unterscheiden ist das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum, das von allen Miteigentümern einer Hausgemeinschaft genutzt werden darf, z. B. das Treppenhaus oder der Zugang zu den Kellerräumen eines Mehrfamilienhauses. Handelt es sich beim Sondereigentum in einem Haus um Flächen, die nicht Wohnzwecken dienen, so spricht man vom Teileigentum.

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