Vorbehaltsnießbrauch

Beim Vorbehaltsnießbrauch wird eine Immobilie übertragen (an einen Dritten verkauft oder an Verwandte verschenkt) und gleichzeitig der Nießbrauch an der Immobilie vorbehalten. Das heißt, der Veräußerer überträgt das Eigentum, behält sich aber das Recht vor, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten.

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