Zeitrente

Die Zeitrente kann begrifflich gut von der Leibrente abgegrenzt werden. Unter einer Leibrente versteht man nämlich die lebenslange Rentenzahlung, unter der Zeitrente die zeitlich befristete Rentenzahlung. Im Umfeld der gesetzlichen Rente ist die Zeitrente klassischerweise die “Rente wegen Erwerbsminderung”, die in der Regel für die Dauer von 3 Jahren geleistet wird. Weitere Fachbegriffe in diesem Kontext sind “verlängerte Leibrenten” oder sog. “Mindestzeitrenten”, bei denen zwar vereinbart wird, dass die Rente während der Lebensdauer des Berechtigten zu zahlen ist, dass aber auch eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, sprich, die Rente auch nach dem Tod des Berechtigten weiter zu zahlen ist, wenn der Todeszeitpunkt vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit eintritt. Auf diese Weise werden zum Beispiel Erben davor geschützt, dass Immobilien aufgrund des zufällig zu frühen Todes des Eigentümers zu günstig auf Rentenbasis veräußert werden. Für die Dauer der Restlaufzeit nach dem Versterben des Rentenberechtigten gehen die Ansprüche auf Rentenzahlung dann auf die Erben über.

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