Zinshaus
Unter einem Zinshaus versteht man ein Haus, das über den “Mietzins” einen Ertrag erwirtschaftet, klassischerweise also ein Mehrfamilienhaus, das einer Person gehört und das an unterschiedliche Mieter vermietet ist. Abzugrenzen ist das Zinshaus von einem Mehrfamilienhaus, bei dem die Wohnungen zwar auch an Mieter vermietet sind, die Wohnungen aber mehreren Eigentümern gehören, die rechtlich voneinander getrennt zu betrachten sind. In diesem Falle spricht man von einem “aufgeteilten Mehrfamilienhaus”.
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