Immobilienverrentung Rechner 2026: Wie viel Geld steckt in Ihrer Immobilie?

Zuletzt aktualisiert: 20.10.2026 · Autor: Boris Hardi, Geschäftsführer RPI GmbH · Mitautorin: Janine Hardi, Rechtsanwältin

Kurzantwort: Der Rechner schätzt aus Immobilienwert, Alter, Rentenstatus, Art des Nutzungsrechts (Wohnungsrecht oder Nießbrauch), Laufzeit und Instandhaltungsregel, welche Auszahlung bei einer Verrentung realistisch ist. Grundlage ist die Formel: Immobilienwert minus Wert des Wohn- oder Nießbrauchsrechts. Steuerlich wird ein lebenslanges Recht mit BMF-Vervielfältigern bewertet – bei einer 75-jährigen Frau mit 9,393 × Jahreswert (gültig ab 01.01.2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – der Rechner fragt keine Kontaktdaten ab (kein Name, keine Adresse, keine E-Mail).
  • Je älter Sie sind, desto geringer der Wert des Nutzungsrechts und desto höher die Auszahlung.
  • Nießbrauch (auch Vermietung erlaubt) mindert den Kaufpreis meist stärker als ein reines Wohnrecht.
  • Übernimmt der Käufer die Instandhaltung, sinkt die Auszahlung in der Regel.
  • Das Ergebnis ersetzt kein Gutachten und kein verbindliches Angebot.
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Was berechnet der Verrentungsrechner (Immobilienrente-Rechner)?

Mit dem Rechner können Sie Ihre Immobilienrente berechnen, also schätzen, wie viel Geld Sie erhalten, wenn Sie Ihr Haus verkaufen und wohnen bleiben (Haus verrenten). Pflichtangaben sind: geschätzter Marktwert, Ihr Alter (bei zwei Eigentümern das der jüngeren Person), ob Sie bereits Rente beziehen, ob Sie ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch wünschen, ob dieses lebenslang oder befristet gelten soll und wer die Instandhaltung übernimmt. Bei einem befristeten Recht tragen Sie zusätzlich die Wunschlaufzeit in Jahren ein. Kontaktdaten werden nicht abgefragt. Daraus ermittelt der Rechner über Anpassungsfaktoren eine Spanne für die mögliche Auszahlung.

Wie rechnet man eine Immobilienverrentung? Die Formel

Auszahlung ≈ Marktwert – Kapitalwert des Wohn- oder Nießbrauchsrechts (ggf. abzüglich Restschuld und Kosten). Der Kapitalwert ergibt sich aus Jahreswert (ortsübliche Jahresnettokaltmiete) × Vervielfältiger. Bei lebenslangen Rechten hängt der Vervielfältiger von Alter und Geschlecht ab:

AlterVervielfältiger MannVervielfältiger FrauLebenserwartung MannLebenserwartung Frau
6511,44412,58317,71 J.20,91 J.
709,93811,10714,18 J.16,86 J.
729,29310,44712,85 J.15,30 J.
758,2829,39310,94 J.13,05 J.
787,2308,2719,14 J.10,92 J.
806,5097,4908,00 J.9,57 J.
854,7435,5125,47 J.6,53 J.

Wichtig: Der Jahreswert darf steuerlich höchstens den Immobilienwert geteilt durch 18,6 betragen (§ 16 BewG). Bei Paaren mit Recht bis zum Tod des Längerlebenden zählt der höhere Vervielfältiger (§ 14 Abs. 3 BewG). Käufer kalkulieren zusätzlich eigene Abschläge, etwa für Instandhaltung und Risiko.

Rechenbeispiel: Was bringt ein Haus für 400.000 € mit lebenslangem Wohnrecht?

SchrittWert
Marktwert400.000 €
Ortsübliche Jahresmiete (Annahme)12.000 €
Prüfung Obergrenze § 16 BewG400.000 € ÷ 18,6 = 21.505 € → 12.000 € zulässig
Vervielfältiger Frau, 75 Jahre9,393
Kapitalwert des Wohnrechts12.000 € × 9,393 = 112.716 €
Rechnerischer Kaufpreis400.000 € – 112.716 € = 287.284 €

Das ist eine steuerliche Orientierungsrechnung, kein Angebot. Wie sich Leibrente, Teilverkauf und Nießbrauch auf diese Zahl auswirken, erklären wir Schritt für Schritt unter Immobilienverrentung berechnen. Speziell zu einzelnen Rechten: Wohnrecht berechnen, Nießbrauch berechnen, Leibrente berechnen.

Wie unterscheiden sich die Modelle im Ergebnis?

ModellWas wird abgezogen?Form der Auszahlung
Verkauf mit WohnrechtKapitalwert des WohnrechtsEinmalbetrag oder Raten
Verkauf mit NießbrauchKapitalwert des Nießbrauchs (meist höher)meist Einmalbetrag
LeibrenteKapitalwert des Wohnrechts; Rest wird verrentetmonatliche Rente
Teilverkaufkein Abzug – Sie zahlen stattdessen NutzungsentgeltEinmalbetrag für den Anteil

Beispiel Teilverkauf: Ein Ehepaar (beide 72) mit einem Haus im Wert von 500.000 € könnte 20 % verkaufen (100.000 €) oder 50 % (250.000 €). Bei 50 % und einem angenommenen Nutzungsentgelt von 5 % pro Jahr wären das rund 1.042 € im Monat. Laut Anbieterangaben liegt das Nutzungsentgelt derzeit meist bei rund 5 bis 6 % (Stand: Oktober 2026). Den Teilverkauf bildet der Rechner auf dieser Seite nicht ab; er rechnet Verkaufsmodelle mit Wohnungs- oder Nießbrauchrecht. Mehr: Teilverkauf Haus.

Wie kommen Sie in 5 Schritten vom Ergebnis zur Auszahlung?

  1. Ergebnis des Rechners notieren und Bedarf festlegen.
  2. Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr und Modernisierungen, Energieausweis, ggf. Darlehensstand.
  3. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen (Gutachten).
  4. Modelle und Angebote vergleichen (Anbieter vergleichen).
  5. Vertrag mit dem Notar besprechen, steuerliche Fragen mit der Steuerberatung klären, beurkunden.

Welche Fehler sollten Sie beim Online-Rechnen vermeiden?

  • Den Marktwert zu hoch ansetzen – der Kaufpreis von damals oder Angebotspreise aus Portalen sind kein Marktwert.
  • Nur die Auszahlung vergleichen und laufende Kosten (Nutzungsentgelt, Instandhaltung) übersehen.
  • Rechner-Ergebnisse verschiedener Websites vergleichen, die mit unterschiedlichen Annahmen arbeiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie genau ist ein Immobilienverrentung Rechner?

Er liefert eine Orientierung. Das verbindliche Ergebnis hängt vom Gutachten, vom gewählten Modell und von den Konditionen des Käufers ab.

Muss ich für den Rechner meine Adresse angeben?

Nein. Der Rechner fragt keine Kontaktdaten ab, weder Name noch Adresse oder E-Mail. Pflichtangaben sind nur Marktwert, Alter (bei zwei Eigentümern das der jüngeren Person), Rentenbezug, Wohnungs- oder Nießbrauchrecht, Laufzeit des Rechts und wer die Instandhaltung übernimmt.

Was passiert, wenn der Gutachter einen niedrigeren Wert ermittelt?

Dann sinkt die Auszahlung entsprechend. Maßgeblich für Angebote ist immer der gutachterlich ermittelte Marktwert, nicht die eigene Schätzung.

Kann ich rechnen, wenn mein Haus noch eine Hypothek hat?

Ja. Die Restschuld wird bei der Verrentung in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; ziehen Sie sie vom Ergebnis ab, um Ihren frei verfügbaren Betrag zu sehen.

Berücksichtigt der Rechner die Inflation bei der Leibrente?

Nein, Inflation wird in der Schätzung nicht abgebildet. Im Vertrag kann eine Wertsicherungsklausel vereinbart werden, die die Rente an die Preisentwicklung koppelt.

Ist das Ergebnis für Käufer bindend?

Nein. Das Ergebnis ist unverbindlich. Verbindlich wird erst der notariell beurkundete Vertrag.

Warum zeigen verschiedene Rechner unterschiedliche Ergebnisse?

Sie nutzen unterschiedliche Zinssätze, Sterbetafeln, Mietannahmen und Abschläge. Achten Sie darauf, auf welchen Daten ein Rechner beruht.

Welche Unterlagen brauche ich nach der Berechnung?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen, Energieausweis und gegebenenfalls den aktuellen Darlehensstand.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verträge zur Immobilienverrentung werden notariell beurkundet – lassen Sie den Vertragsentwurf vom Notar erläutern und klären Sie steuerliche Fragen vorab mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen und Stand der Zahlen

  • Vervielfältiger und Lebenserwartung: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (IV D 4 – S 3104/00002/013/003), Sterbetafel 2022/2024, gültig ab 01.01.2026, bundesfinanzministerium.de
  • §§ 14, 16 BewG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 20.10.2026
  • Rechenbeispiele: RPI, Annahmen gekennzeichnet
  • Formularfelder: Live-Formular auf renteplusimmobilie.de/verrentungsrechner/ (Plugin ez Form Calculator), abgelesen am 20.10.2026
  • Nutzungsentgelt Teilverkauf: Anbieterangaben deutsche-teilkauf.de, wertfaktor.de; Marktübersicht transparent-beraten.de (Stand 12/2025) – abgerufen 20.10.2026

Über die Autoren

Autor: Boris Hardi – Geschäftsführer der RPI GmbH (RentePlusImmobilie), Diplom-Immobilienwirt (DIA). Über 6 Jahre Erfahrung mit Immobilienverrentung: Boris Hardi berät Eigentümerinnen und Eigentümer modellübergreifend zu Leibrente, Teilverkauf, Nießbrauch, Wohnrecht und Umkehrhypothek.

Mitautorin: Janine Hardi – Rechtsanwältin.

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