Trend Frührente – Woher kommt die Entwicklung?

Aktualisiert am 11. Mai 2023

Die reguläre Altersrente

Unter “Frührente” versteht man die Rente, die vor der regulären Altersrente beginnt. Dabei versteht man unter der regulären Altersrente das Geld, das Menschen, die in Deutschland gearbeitet oder Kinder erzogen haben, vom Staat, genauer genommen aus der Deutschen Rentenversicherung, bekommen, weil sie während ihrer Erwerbstätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. 

Die Wartezeit und das Alter

Für diesen Anspruch auf Rente reichen grundsätzlich 5 Jahre “Wartezeit”, das heißt “Mindestversicherungszeit”, aus. Des Weiteren muss man für den Anspruch auf die Regelaltersrente ein bestimmtes Alter erreicht haben. Aufgrund der höheren Lebenserwartung der Menschen in Deutschland wird dieses Renteneintrittsalter seit 2021 schrittweise angehoben. Zuvor lag das Rentenalter in Deutschland  bei 65 Jahren; angehoben wird es derzeit sukzessive, bis das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. 

Jeder, der die Wartezeit von 5 Jahren sowie das Mindestalter erreicht hat, erlangt den vollen Rentenanspruch. Dies ist bei denjenigen, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen, sog. Frührentner, nicht der Fall: Sie müssen bei Renteneintritt einen Abschlag auf ihre reguläre Altersrente hinnehmen.

Hier finden Sie eine Tabelle, wo das Rentenalter entnommen werden kann

Das Wichtigste in Kürze

  • Reguläre Altersrente in Deutschland erfordert 5 Jahre Versicherungszeit und das Erreichen von 67 Jahren, mit 45 Versicherungsjahren ist Rente ab 63 möglich.
  • Arbeitslosigkeitszeiten fließen in die Rentenberechnung ein, haben aber geringeren Einfluss als Erwerbstätigkeit. Frührente kann aufgrund von Jobsuche-Frust in Betracht gezogen werden.
  • Anträge auf Regel- oder Frührente müssen gestellt werden. Immobilienverrentung kann als Alternative zur Frührente dienen.

Rente mit 63 Jahren

Wer also bereits mit 63 Jahren in Rente gehen will, unterliegt grundsätzlich der “Frührente”. Es gilt aber die Ausnahme, dass jemand, der heute 63 Jahre alt ist, aber 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, den vollen Anspruch auf seine Rentenzahlung erworben hat. Jemand, der also mit 18 Jahren begonnen hat zu arbeiten, soll, wenn er heute mit 63 Jahren in Rente gehen will und er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, in Rente gehen dürfen, ohne als Frührentner zu gelten und damit Abschläge von seiner regulären Altersrente hinnehmen zu müssen. Insofern lohnt sich der Blick auf die Dauer der beitragspflichtigen Jahre, um mit diesem Trick früher, als eigentlich nur nach dem Alter vorgesehen ist, in Rente gehen zu können. 

Wer nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen kann (und damit das eigentliche Rentenalter außen vor lassen kann), lässt sich der oben stehenden Tabelle entnehmen.

Die Frührente: Entwicklung der letzten Jahre

Der gesellschaftliche Wandel

Unsere Gesellschaft ist im permanenten Wandel begriffen. Alles ändert sich: die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsumfeld, aber auch die Einstellung der Menschen zur Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Mittlerweile leben die Menschen nicht mehr, um zu arbeiten, sondern arbeiten, um zu leben. Aus dieser Idee heraus wünschen sich viele Deutsche, früher in Rente gehen zu gehen, und nehmen dafür sogar in Kauf, Abschläge auf ihre Regelaltersrente hinzunehmen.

Arbeitslosigkeit als Grund für die Frührente

Grundsätzlich gilt, dass Zeiten, in denen Rentner arbeitslos waren, für die späteren Rentenansprüche weniger wert sind als die Zeiten, in denen jemand einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. 

Jeder, der in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht, ist automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sprich, die Bundesagentur für Arbeit übernimmt im Falle der Arbeitslosigkeit die Zahlung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitslose vor der Zahlung des Arbeitslosengelds rentenversicherungspflichtig war. Liegt diese sog. "Vorversicherungszeit" nicht vor, kann man als Arbeitsloser die sog. Pflichtversicherung beantragen. 

Die von der Bundesagentur abgeführten Beiträge erhöhen grundsätzlich den späteren Rentenanspruch, allerdings nicht in dem Umfang, wie dies eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tun würde.

Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird auch kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Viele Menschen im entsprechenden Alter hegen die Überlegung, aus der Arbeitslosigkeit heraus in Frührente zu gehen. Hintergrund dieser Überlegung ist die sehr oft sehr hohe Frustration bei der Suche einer neuen Beschäftigung, die häufig erfolglos ist. Wichtig ist in diesen Fällen, sich unbedingt ausführlich zu den finanziellen Folgen des Eintritts in die Frührente beraten zu lassen.

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Voraussetzungen für die Frührente

Antrag auf Regelrente oder Frührente

Egal, ob man in Frührente geht oder die reguläre Altersrente beanspruchen möchte: für jede Art der Rente muss man einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen. 

Um den Antrag auf Frührente zu stellen, werden die gleichen Angaben auf Seiten der Deutschen Rentenversicherung benötigt wie bei der Beantragung einer Altersrente. Den Rentenantrag kann man übrigens auch online bei der deutschen Rentenversicherung stellen.

Benötigte Unterlagen

Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Rentenversicherungsnummer
  • Den Personalausweis, den Reisepass oder die Geburtsurkunde in Kopie
  • Die Information darüber, wie der Antragsteller kranken- und pflegeversichert ist
  • Die Steueridentifikationsnummer
  • Die Bankverbindung in Form einer gültigen IBAN sowie BIC, auf die die Rente überweisen werden soll.

Bei besonderen Fällen werden auch noch weitere Angaben benötigt, zum Beispiel, wenn es sich beim Antragsteller um einen Beamten handelt oder wenn der Antragsteller Kinder hat, auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Versicherungszeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob die Versicherungszeiten geklärt sind. Hierfür können zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten, aber auch Nachweise über Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit oder Krankheit an der Erwerbstätigkeit hinderten, hilfreich sein.

Immobilienverrentung als Alternative zur Frührente

Die finanziellen Einbußen, die viele Menschen hinnehmen, um aus verschiedenen Gründen in Frührente zu gehen, bedeuten immer auch, dass geschaut werden muss, wie diese Deckungslücke gefüllt werden kann. Für Immobilieneigentümer, die sich mit dem Gedanken tragen, Frührente zu beantragen, kann die Immobilienbewertung eine gute Wahl sein, um diese Deckungslücke zu schließen. Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung ist immer eine umfassende Bedarfsanalyse, die von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden sollte. Bei RentePlusImmobilie sind Sie für alle Fragen im Bereich der Immobilienverrentung an der richtigen Adresse. Unsere kompetenten Berater helfen Ihnen dabei, die richtige Lösung für Sie zu finden. Sie stehen Ihnen auch beim Vergleich verschiedener Modelle mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, auf Augenhöhe mit Verrentungsanbietern zu sprechen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@renteplusimmobilie.de, telefonisch unter 08962 / 824646 oder bestellen Sie sich jetzt unseren kostenlosen “Leitfaden Immobilienrente” als Download-Produkt über unser Kontaktformular und verschaffen Sie sich vor einem ersten unverbindlichen Anruf einen groben Überblick über Ihre Möglichkeiten als Immobilieneigentümer.

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