Versteuerung Witwenrente und Einkommen

Aktualisiert am 27. Februar 2023

Viele Menschen, die diese Witwenrente erhalten, sind sich oft unsicher, wie sie ihre Einkünfte korrekt versteuern müssen. Daher werden wir die wichtigsten Aspekte, die bei der Besteuerung von Witwenrenten und anderen Einkünften zu beachten sind, näher erläutern und hilfreiche Informationen bieten, um mögliche steuerliche Fallstricke zu vermeiden. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen und möglicherweise sogar Steuern sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Einkommen, während der Rentenfreibetrag steuerfreies Renteneinkommen bezeichnet
  • Bei Witwenrenten sind Einkünfte bis zu einem Freibetrag erlaubt
  • Die Rentenbesteuerung hängt von der Einkommenshöhe ab; einige Kosten sind absetzbar

Was bedeuten Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag?

Unter dem Grundfreibetrag versteht man das Einkommen, das ein in Deutschland Steuerpflichtiger haben darf, ohne Steuern zu bezahlen. Wann immer der Grundfreibetrag ausgeschöpft ist, muss man eine Steuererklärung abgeben. Zum Grundfreibetrag zählen neben der eigenen Rente auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Witwen- oder Witwerrenten.

Der Rentenfreibetrag hingegen ist das Einkommen, das Rentner verdienen können, ohne steuerpflichtig zu werden. Dieser Freibetrag für Einkünfte liegt für Witwen und Witwer bei derzeit 950,93 Euro. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 201,71 Euro. Unterhalb dieses Rentenfreibetrags kommt es nicht zu einer Rentenbesteuerung. Einen guten Überblick gibt der Ratgeber der Deutschen Rentenversicherung:

Broschüre Deutsche Rentenversicherung

 

Zuverdienst zur Witwenrente

Neben der Witwen- oder Witwerrente können Witwen und Witwer sich neben ihrer Rente Geld dazuverdienen. Seit Juli 2022 haben sich die Freibeträge erhöht; das heißt, man kann seitdem mehr dazuverdienen, ohne dass die Rente gemindert wird. Werden also neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte (Arbeitsentgelt, eine eigene Altersrente) bezogen, werden diese zwar angerechnet, bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist zum 1. Juli 2022 im Rahmen der Rentenerhöhung im Westen Deutschlands auf 950,93 Euro (bisher 902,62 Euro) und auf 937,73 Euro in Ostdeutschland (bisher 883,61 Euro) angestiegen.

Maßgebend ist bei der Berechnung immer der Nettobetrag der Einkünfte. Berechnet wird dieser aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen. Für den Fall, dass hierdurch der Freibetrag überschritten wird, kommt es zu einer Anrechnung dieser Einkünfte auf die Rente. Dies erfolgt zu 40%.

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Rentenbesteuerung: Was kann man absetzen?

Muss die Altersrente besteuert werden, ist für die Rentnerinnen und Rentner wesentlich zu wissen, welche Positionen von der Steuer absetzbar sind.

Grundsätzlich können die nachfolgenden Posten steuerlich in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden:

 

  1. Gesundheitskosten

Die Kosten, die aufgrund von Pflege und Krankheit entstehen und die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können steuerlich abgesetzt werden und sollten in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt mit entsprechenden Nachweisen hinterlegt werden.

 

  1. Haushaltshilfe

Sofern man sich als Rentnerin oder Rentner im Haushalt oder Garten Unterstützung "einkauft", können die Kosten, diehierdurch entstehen, von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EURO im Jahr möglich. Entsprechende Rechnungen sollten mit der Steuererklärung abgegeben werden.

 

  1. Versicherungskosten

Die Kosten für Versicherungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar und mindern ebenfalls die Rentenbesteuerung für Rentnerinnen und Rentner. Als Sonderausgaben können insbesondere die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

  1. Spendenzahlungen

Tut man als Rentner Gutes und spendet an Vereine, die Kirche, den Tierschutzverein oder andere zur steuerwirksamen Entgegennahme von Spenden Berechtigte, mindert dies natürlich die eigene Rente, weshalb diese Spenden im Rahmen der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können. Wichtig ist in diesem Fall immer der Nachweis der Spende, am besten im Wege einer Spendenbescheinigung.

 

  1. Kosten für Handwerker

Aufwendungen für Handwerker sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Auch für diese Positionen sollte in der Steuererklärung ein dedizierter Nachweis gegenüber dem Finanzamt geführt werden, um auf diese Weise Steuern zu sparen und so möglichst viel von der eigenen Rente auch nach Zahlung der Steuerlast übrig zu haben.

 

Aktuelle Infos zur Doppelbesteuerung der Rente

Das Thema "Doppelbesteuerung von Renten" ist immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Dabei geht es um den Sachverhalt, dass auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge nochmals Steuern als Rentner, nämlich auf die Rente, gezahlt werden müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn der steuerfreie Rentenzufluss einen geringeren Betrag als die versteuerten Rentenbeiträge ausmacht.

Die Ursache dafür, warum es zu einer solchen Doppelbesteuerung überhaupt kommen kann, ist der Umbau des Rentensystems. Bis 2005 zahlte man in Deutschland aus dem nach der Einkommensteuer verbleibenden versteuerten Einkommen in die Rente ein. Ergebnis war, dass spätere Renten nach Rentenbeginn dann meist gänzlich steuerfrei waren. Man sprach von der "vorgelagerten Besteuerung" der Renten in Deutschland.

Am 06.03.2003 legte jedoch das Bundesverfassungsgericht aufgrund verschiedener Faktoren in einem Urteil fest, dass sich dies aus verschiedenen verfassungsrechtlichen Gründen (hauptsächlich wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, Art. 3 GG) ändern müsse und man das Rentensystem so umbauen müsse, wie es schon immer bei Beamten gehandhabt wurde.

Hier gehts zum Bundesverfassungsgerichtsurteil

Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hatte Auswirkungen, nämlich indem der Gesetzgeber das Alterseinkünftegesetz verabschiedet hat: Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) Vom 5. Juli 2004

Hiernach ergibt sich für Menschen im Ruhestand mit Blick auf ihre Rente das folgende Bild:
War das Jahr des Rentenbeginns spätestens im Dezember 2005, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Änderung steigt nunmehr der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils für Neurentner jährlich um zwei Prozentpunkte.

Ist ein Rentner ab dem Jahr 2020 in Rente gegangen, sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2040 oder später wird die Rente voll versteuert. Ob es jedoch tatsächlich zur Besteuerung der Rente im individuellen Einzelfall kommt, ist davon abhängig, wie hoch der Rentenfreibetrag ausfällt, den das Finanzamt berechnet.

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Gelten für Rentner Freibeträge?

Unter dem Rentenfreibetrag versteht man den Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er soll die Steuerlast für Rentner mindern, so dass sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der auch in den Folgejahren nach dem Jahr des Rentenbeginns unverändert fortbesteht, sprich, auch für den Fall, dass die Rentenzahlung durch Rentenerhöhung ansteigt.

Einkommensteuerrechner Rentner

 

Steuererklärung als Rentner oft unumgänglich

Menschen, die in Rente gehen, sind immer dann zur Abgabe einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beläuft sich im Jahr 2023 für Alleinstehende auf 10.908 Euro im Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, das heißt 21.816 Euro im Jahr. Wann immer also der Grundfreibetrag überschritten wird, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben und dann ggf. auch Steuern auf ihre Renten zahlen.

 

Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?

Für die Besteuerung der Renten sind alle Einkünfte des steuerpflichtigen Rentners maßgeblich. Es wird also bei der Frage, ob ein Rentner Steuern zahlen muss geschaut, wie hoch seine Jahreseinnahmen sind. Übersteigen sie den Freibetrag, muss er Steuern zahlen. Dies bedeutet, dass auch zusätzliche Einkünfte von der Besteuerung umfasst sind, wenn diese einen Betrag von 10.347 Euro im Jahr übersteigen. Es ist demnach für die Frage der Besteuerung der Rente irrelevant, ob es sich bei den Einnahmen um echte Renteneinkünfte oder Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit handelt oder der Rentner zur Aufbesserung seiner Rente eine Immobilie vermietet hat, mit der er Einkünfte aus Vermietung erzielt. Die Steuer fällt also immer an, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Es gibt bestimmte Renten, die steuerfrei sind. Hierzu gehören beispielsweise Renten, die aus einem privaten Versicherungsvertrag (Stichwort "Private Rentenversicherung") gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge selbst in diese private Rentenversicherung gezahlt hat. Des Weiteren können auch Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerfrei sein. Diese werden häufig von Arbeitgebern zur Sicherung der Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer finanziell unterstützt.

Die Besteuerung der sog. Rürup Rente, die auch Basisrente genannt wird und eine eigene Rentenversicherung darstellt, die neben der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung steht, ist an die Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt.

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen

Nicht alle Deutschen, die in Rente gehen, müssen aufgrund Rentenbezugs Steuern zahlen. Dies ist nur der Fall, wenn sie mit ihren Einkünften (Altersbezüge und sonstige für die Einkommensteuer relevante Einkünfte) den Rentenfreibetrag übersteigen.

 

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Steuern auf die Rente muss nur zahlen, wer den Rentenfreibetrag mit seinen Einkünften übersteigt.

 

Rentenbesteuerung bei Wohnsitz im Ausland

Zur Beurteilung der Frage, ob Rentner in Deutschland einer Rentenbesteuerung unterliegen, wenn sie im Ausland leben, sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten:

  1. Um welche Art von Rente handelt es sich und

  2. in welchem Staat liegt der Wohnsitz?

Besteht mit dem Staat, in dem der möglicherweise Steuerpflichtige lebt, ein Doppelbesteuerungsabkommen, regelt dieser Vertrag zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland, in welchem Staat Steuern zu zahlen sind, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

In § 49 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind alle beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte abschließend genannt. § 49 EStG Hiernach fallen Renteneinkünfte unter § 49 Absatz 1 Nummer 7 oder Nummer 10 EStG. Hierin ist auf § 22 EStG verwiesen, in dem alle Rentenarten genannt sind, die im deutschen Steuerrecht bekannt sind. § 22 EStG.

Seit dem Jahr 2010 fallen sämtliche Renten unter die beschränkte Steuerpflicht.

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Häufig gestellte Fragen


Häufig gestellte Fragen zu Versteuerung Witwenrente

Wie viel darf man zur Witwenrente dazu verdienen?

Der Rentenfreibetrag liegt Stand 02/2023 in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro.

 

Wird das eigene Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens, wobei für die Umrechnung von brutto zu netto pauschale Prozentsätze gelten.

 

Wird die Witwenrente voll versteuert?

Die Witwenrente wird im Steuerrecht genauso behandelt wie eine Altersrente. Hiernach gilt also ebenso der Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Der Teil der Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, muss auch versteuert werden.

 

Wie ist die Witwenrente zu versteuern?

Steuerlich wird die Witwenrente genauso behandelt wie eine Altersrente, das heißt die Regel nur Altersrente gelten bei der Witwenrente genauso.

 

Wie viel Euro pro Monat steuerfrei?

Der Freibetrag liegt derzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro. Für eigene Kinder steigt der Freibetrag für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6­Fache des aktuellen Rentenwertes an. Hat ein Kind keinen Anspruch auf Waisenrente, weil es nicht das Kind des Verstorbenen ist, kann jedoch trotzdem der erhöhte Freibetrag in Anspruch genommen werden.

 

Wie wird Witwenrente und eigene Rente versteuert?

Die eigene Rente sowie sämtliche eigenen Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. Es hängt von den Einkünften des Hinterbliebenen ab, ob die Witwenrente manchmal gekürzt oder sogar vollständig gestrichen wird. Es gibt allerdings auch einen Freibetrag, der sich jährlich anpasst. Einkünfte, die unterhalb des Freibetrags liegen, bleiben unberücksichtigt.

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