Zuverdienst zur Rente – Das müssen Sie 2022 wissen!
Aktualisiert am 11. Mai 2023
Viele Menschen arbeiten auch nach dem Eintritt ins Rentenalter. Wieso dies für viele Menschen sinnvoll ist, was es zu beachten gilt und welche Alternativen man hat, zeigt der nachfolgende Artikel auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Rentner arbeiten oft aus finanziellen Gründen oder Interesse an Aktivität weiter. Regelaltersrente variiert nach Renteneintritt und Einzahlungsdauer.
- Bei Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Zuverdienstgrenze, bei vorgezogener Rente können Kürzungen bei Überschreitung bestimmter Grenzen auftreten.
- Immobilienverrentung bietet eine finanzielle Alternative für Rentner, wobei Kapital aus der Immobilie gezogen wird. Beratung und Information sind hierbei essentiell.
Motive für den Zuverdienst im Alter
Vielen Menschen fehlt es als Rentner an Liquidität, weshalb sie auch nach Eintritt ins Rentenalter arbeiten wollen. Aber auch die Tatsache, dass man sich als Rentner noch weiter beruflich betätigen will, spielt bei der Frage des „Weiter- arbeitens nach der Rente“ eine nicht unwesentliche Rolle. Auch, wenn viele Menschen während ihrer regulären Erwerbstätigkeit praktisch auf die „Rente hinarbeiten“, stellen doch viele Rentner fest, dass ihnen zum einen die reguläre Rente nicht reicht und/oder sie sich aber auch noch weiterhin beruflich betätigen wollen.
Die Regelaltersrente
Menschen, die in Deutschland gearbeitet und/oder Kinder erzogen haben, haben mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, die derzeit zwischen 65 und 67 Jahren liegt, einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Dabei spielt der Zeitpunkt des Renteneintrittsalters in Kombination mit der Dauer der Einzahlungszeit die entscheidende Rolle dafür, ob die volle Regelaltersrente beansprucht werden kann oder ob Abschläge hiervon hinzunehmen sind.
Wie viel darf ich als Rentner dazu verdienen?
Die Frage, wie viel man als Rentner dazuverdienen darf, ist leicht zu beantworten: Es gibt hierfür keine Grenze, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat. Bezieht man eine vorgezogene Altersrente (also hat man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht) oder bezieht man eine Erwerbsminderungsrente, kommt es zu einer Kürzung der Rente, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Gleiches gilt bei Hinterbliebenenrenten.
Das heißt, dass in diesen Fällen die Rente gekürzt wird, wenn der Zuverdienst zu hoch ausfällt. Diese Zuverdienstgrenze ist nicht starr und kann sich ändern. Sie liegt im Jahr 2022 bei € 46.060.
Dies bedeutet, dass man als Rentner, der eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente erhält, diesen Betrag zur Regelaltersrente hinzuverdienen darf, ohne dass diese gekürzt wird. Bei dieser Grenze ist zu beachten, dass sie zuletzt stark erhöht wurde, um die aufgrund der Coronakrise entstandenen Personalengpässe durch wieder in den Berufsalltag einsteigende Rentner zu überbrücken- die Grenze lag vormals bei € 6.300/Kalenderjahr.
Es ist perspektivisch davon auszugehen, dass diese Grenze nach der Coronapandemie wieder abgesenkt werden wird.
Was gilt es bei einem Zuverdienst zu beachten?
Meldung des Zuverdiensts während der Rente
Um sicherzugehen, dass keine bösen Überraschungen nach Aufnahme einer Tätigkeit während des Rentenbezuges zu befürchten sind, sollten alle Nebenbeschäftigungen, die eine Kürzung der Rente zur Folge haben könnten, der gesetzlichen Rentenversicherung angezeigt werden.
Wird neben der gesetzlichen Rente auch noch eine Betriebsrente bezogen, sollte man zusätzlich immer auch eine Anfrage zu den Auswirkungen des Zuverdienstes beim Betriebsrententräger stellen. Die Frage danach, ob der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente haben könnte, ist von der jeweils geltenden Betriebsrentensatzung abhängig. Hierbei kann es durchaus zu einer Kürzung oder sogar zu einem Ruhen der Betriebsrente kommen. Es lohnt sich also im Vorfeld der Beschäftigungsaufnahme eine entsprechende Klärung.
Relevante Beträge beim Zuverdienst während der Rente
Relevanz haben bei der Beurteilung, inwiefern Einkommen rentenmindernde Wirkung entfalten, je nach Art der Beschäftigung das Bruttoentgelt oder der steuerrechtliche Gewinn.
Sonderfall: Zuverdienst bei Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwenrenten)
Berechnung bei Zuverdienst im Falle einer Hinterbliebenenrente
Bei den Hinterbliebenenrenten, also etwa Witwen- oder Witwerrenten (nicht bei den Waisenrenten- Waisen können unbegrenzt zu ihrer Waisenrente hinzuverdienen), gelten andere Regeln als bei den Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Denn bei den Hinterbliebenenrenten gelten sogenannte Freibeträge, die an den aktuellen Rentenwert angelehnt sind.
Diese Freibeträge sind auch davon abhängig, ob man in den neuen oder den alten Bundesländern lebt: so beträgt der Freibetrag in den alten Bundesländern derzeit € 950,93, wohingegen er in den neuen Bundesländern bei € 937,73 liegt.
Hinzu kommen Beträge, die den Wert ansteigen lassen- also zum Beispiel die Tatsache, ob man ein Kind hat oder nicht. Je Kind steigt der Freibetrag um das 5,6fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes an.
Übersteigt das während der Rente verdiente Einkommen den Freibetrag, so wird der überschießende Betrag zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Relevante Beträge beim Zuverdienst im Falle einer Hinterbliebenenrente
Unabhängig von der Art des Einkommens findet bei der Hinterbliebenenrente eine Anrechnung statt. Das bedeutet, dass insbesondere Arbeitsentgelt, Gewinne aus selbständiger Arbeit, aber auch Krankengeld etc. in Anrechnung gebracht werden. Nur steuerfreie Beträge bleiben unberücksichtigt.
Jobs für Rentner
Bei der Frage, welche Jobs sich für Rentner grundsätzlich eignen, steht der eigenen Fantasie nichts im Wege. Es gibt keine Vorgaben, die für Rentner andere Maßgaben für ihre Beschäftigung vorgeben würden, als dies für Nicht-Rentner der Fall wäre.
Job als Rentner nach den eigenen Vorlieben
Es bietet sich sicherlich an, die eigenen Vorlieben oder gegebenenfalls Hobbys zu einer Nebenbeschäftigung auszubauen. Hat man also etwa schon immer nebenbei gerne Fahrräder repariert, kann man dies gut zu einer Rentnerbeschäftigung ausbauen.
Job als Rentner im karitativen Bereich
Aber auch die Unterstützung in karitativen Einrichtungen wird vielerorts bezahlt und muss nicht zwingend ehrenamtlich erbracht werden. Es gibt aber auch viele nicht-karitative Arbeitgeber, die auf die langjährige Erfahrung von Rentnern zurückgreifen wollen, um ihre Teams diverser aufzustellen und vom reichen Erfahrungsschatz der älteren Generation zu profitieren.
Job als Rentner in Start-ups
In vielen Fällen kann auch eine (oftmals zunächst ehrenamtliche) Tätigkeit als Beirat eines Startups-Unternehmens eine gute Gelegenheit sein, um beruflich in einem anderen Kontext Fuß zu fassen und auf diese Weise die eigenen Kenntnisse bestmöglich für Unternehmen zugänglich zu machen. Nicht selten ergeben sich aus derartigen geschäftlichen Verbindungen auch Gelegenheiten, sich beruflich auch nach dem Renteneintritt sinnvoll einzubringen.
Jobbörsen für Rentner
Auch die Möglichkeit, über gezielte Jobbörsen an geeignete Beschäftigungen zu gelangen, kann sinnvoll sein.
Alternativen zum Arbeiten nach Renteneintritt
Insbesondere in den Fällen, in denen es an laufender Liquidität auf Seiten der Rentner fehlt und sie deshalb darüber nachdenken, auch nach dem Eintritt in die Regelaltersrente weiterhin zu arbeiten, bietet sich im Rahmen der Immobilienverrentung eine durchaus sinnvolle Alternative.
Für Menschen, die Immobilieneigentum besitzen und dieses im Laufe ihrer Erwerbstätigkeit aufgebaut und insbesondere Darlehen hierfür abbezahlt haben, bietet die Immobilienverrentung eine gute Möglichkeit, Kapital aus der Immobilie zu ziehen, aber nicht ausziehen zu müssen. Dieses Kapital ist an eine selbstgenutzte Immobilie gebunden und stellt für viele Menschen ihr einziges Erspartes dar.
Stellen Menschen nach Eintritt ins Rentenalter fest, dass ihnen die Regelrente nicht ausreicht, bleibt für sie zumeist nur die Möglichkeit, ihre Immobilie zu verkaufen und so das hierin gebundene Kapital für sie freizusetzen. Diese Variante ist für viele Menschen aus persönlichen Gründen ausgeschlossen. Sei es das Motto „Einen alten Baum verpflanzt man nicht!“ oder andere emotionale Verstrickungen (zum Beispiel der Fakt, dass es sich bei der selbstgenutzten Immobilie um das vormalige Familienheim handelt, in dem alle Kinder groß gezogen wurden)- die wenigsten Menschen geben ihr meist über Jahrzehnte aufgebautes Immobilienvermögen ohne Not auf.
Der erste Schritt in Richtung „sinnvolle Immobilienverrentung“ ist dabei immer die umfassende Information über alle Verrentungsmodelle in Kombination mit einer professionellen Bedarfsanalyse. Leider ist der Immobilienverrentungsmarkt in Deutschland noch nicht umfassend professionalisiert. Es ist deshalb sinnvoll und wichtig, dass bestehende Intransparenzen durch vor allem unabhängige Beratung beseitigt werden und auf diese Weise der wirtschaftlichste Weg für die Immobilienverrenter gefunden werden kann, der gleichsam zur individuellen Lebenssituation, aber auch der zu verrentenden Immobilie passt.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!
Fazit
Arbeit für Rentner kann nicht nur beim Bedarf der Aufbesserung der laufenden Liquidität zielführend sein. Auch der Fakt, dass sich Rentner nach dem Eintritt ins Rentnerleben sinnvoll beschäftigen und ihre langjährige Berufserfahrung gewinnbringend einbringen wollen, spielt bei der Frage des Arbeitens als Rentner eine wichtige Rolle.
Ist dieser Grund für ein Weiterarbeiten nach dem Renteneintritt jedoch nicht gegeben und wird als Rentner lediglich gearbeitet, um mehr Geld zur Verfügung zu haben, besteht im Rahmen der Immobilienverrentung eine sinnvolle Alternative, deren Prüfung sich für Rentner, die Immobilieneigentümer sind, in jedem Fall lohnt.
Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!
Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".