Frührente – Wie Sie im Jahr 2022 mit 63 in Rente gehen
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Das Thema „Renteneintrittsalter“ beschäftigt nicht nur Politiker. Auch viele ältere Menschen denken darüber nach, früher als eigentlich vorgesehen in Rente zu gehen. Was es mit der „Frührente“ auf sich hat, beleuchtet der nachfolgende Artikel.
Einführung in das Thema „Frührente“
Wenn man sich mit dem Thema „Frührente“ auseinandersetzt, stellt man schnell fest, dass es sich hierbei nicht um einen technischen Begriff im Sinne der Deutschen Rentenversicherung handelt.
Ein Versuch, sich dem Thema zu nähern, ist deshalb die Abgrenzung zum technischen Begriff der „regulären Altersrente“.
Unter ihr ist der Anspruch zu verstehen, eine regelmäßige Zahlung des Staates zu erhalten, nachdem man das Mindestalter erreicht und die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat (Mindestversicherungszeit). Als Synonym für die Altersrente wird der Begriff „Regelaltersrente“ verwendet.
Anspruchsberechtigt ist mit ganz wenigen Ausnahmen jeder, der gearbeitet hat und/oder Kinder erzogen hat.
Im Abgrenzungskontext zur Frührente spielt das Renteneintrittsalter eine besondere Rolle: Für die Regelaltersrente beträgt dieses Mindestalter 65 Jahre, mit der Prämisse, dass seit 2012 dieses Alter aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird.
Dies geschieht aufgrund der gesetzlichen Grundlage der §§ 35, 235 SGB VI, wobei auf dieser gesetzlichen Grundlage ab dem Geburtsjahrgang 1947 die Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat nach hinten verschoben wird.
Ab dem Jahrgang 1959 verschiebt sich die Grenze um je 2 Monate nach hinten. Im Jahr 2031 ist diese Anhebung abgeschlossen.
Tabelle Renteneintrittsalter
Der nachfolgenden Tabelle kann man das Renteneintrittsalter entnehmen:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter (Jahre) | In welchem Zeitraum gilt das Renteneintrittsalter? |
Vor 1947 | 65 Jahre | Bis Januar 2012 |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat | Februar 2012 bis Februar 2013 |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate | März 2013 bis März 2014 |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate | April 2014 bis April 2015 |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | Mai 2015 bis Mai 2016 |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | Juni 2016 bis Juni 2017 |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | Juli 2017 bis Juli 2018 |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | August 2018 bis August 2019 |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | September 2019 bis September 2020 |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | Oktober 2020 bis Oktober 2021 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | November 2021 bis November 2022 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | Dezember 2022 bis Dezember 2023 |
1958 | 66 Jahre | Januar 2024 bis Januar 2025 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | März 2025 bis April 2026 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Mai 2026 bis Juni 2027 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Juli 2027 bis August 2028 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | September 2028 bis Oktober 2029 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | November 2029 bis Dezember 2030 |
1964 | 67 Jahre | Ab Januar 2031 |
Rentenbeginn mit 63: Was versteht man unter „Frührente“?
Voraussetzungen für „Frührente“
Prinzipiell kann gesagt werden, dass jeder, der gearbeitet und/oder Kinder erzogen hat, in Rente gehen will, aber das Mindestalter noch nicht erreicht hat, in Frührente gehen kann. Der obigen Tabelle kann entnommen werden, wann der reguläre Renteneintritt möglich ist, alles, was früher sein sollte, bedeutet in Abgrenzung zum regulären Renteneintritt „Frührente“.
Folge der „Frührente“: Abschlag von den Rentenzahlungen
Mit der Frührente einhergeht in der Regel immer ein Abschlag auf die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Abhängig ist dieser Abschlag von der Länge der Einzahlungszeit. Der Abschlag ist derzeit bei Menschen, die bereits mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, dann nicht vorzunehmen, wenn der zukünftige Rentner 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Hintergrund der Abschläge auf die Rente wie auch die sukzessive Anhebung des Renteneintrittsalters ist die Finanzierbarkeit der Renten durch die nachfolgenden Generationen. Diese ist aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung der Menschen nicht mehr gegeben, wenn sie nicht angepasst würde. Erst recht gilt dies logischerweise für Menschen, die früher als ursprünglich vorgesehen in Rente gehen wollen.
Tricks, um früher in Rente gehen zu können
Grundsätzlich war das Thema „Frührente“ einmal mit sehr positiven Emotionen verknüpft: Nach einem erfüllten Erwerbstätigenleben planten Menschen im Zuge der Frührente ihren Lebensabend mit viel Freizeit zu verbringen und ihn so ausreichend genießen zu können. Es war für viele Menschen ein Anliegen, als Rentner die Welt zu bereisen oder für die Unterstützung der eigenen Kinder die Betreuung der Enkel zu übernehmen.
Dies hat sich teilweise gewandelt: Aufgrund hoher finanzieller Einbußen und einem zu geringen finanziellen Rückhalt der Rentner, ist es vielen potenziellen Frührentnern heutzutage finanziell gar nicht mehr möglich, früher als dies nach dem Regelrentenalter der Fall wäre, in Rente zu gehen.
Voraussetzung dafür, dennoch in Frührente zu gehen, ist, so einfach es klingen mag, schlicht, dass man es sich leisten kann.
Frührente ohne Abschlag: Rente nach 45 Beitragsjahren
Der Optimalfall, dass man in Frührente gehen kann, ohne einen Abschlag auf Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, sollte in einem ersten Schritt geprüft werden. Grundsätzlich wird dies für alle potenziellen Frührentner der Fall sein, die 63 Jahre alt sind und bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Private Altersvorsorge
Viele Menschen haben ihre Rente gut vorab geplant und sich entsprechend abgesichert: Private Rentenversicherungen, Aktienfonds, aber auch die selbstgenutzte Immobilie sind klassischerweise Mittel, um einen früheren als den gesetzlich vorgesehenen Renteneintritt finanziell darstellen zu können. Am Ende geht es ja um die Frage, wie der Abschlag von der Regelrente finanziell abgefedert werden kann. Ist dies dadurch möglich, dass private Zusatzrenten zur Auszahlung kommen, kann man sich auch die Frührente leisten.
Oft hilft aber auch der Kauf oder Bau einer Immobilie während der leistungsfähigen Jahre der Erwerbstätigkeit mit gleichzeitiger Tilgung von Finanzierungsschulden mit der Folge, später mietfrei in der eigenen Immobilie leben zu können, dabei, dass Einbußen bei der gesetzlichen Rente leichter hingenommen werden können.
Immobilienverrentung
Die Immobilienverrentung ist für viele Rentner, die den Abschlag auf ihre Rente aufgrund eines früheren Renteneintritts abdecken wollen, eine sehr gute Möglichkeit. Inhaltlich geht es bei der Immobilienverrentung um den Wunsch, nicht ausziehen zu wollen, jedoch Kapital aus der Immobilie zu ziehen. Verschiedene Modelle, die nach deutschem Zivilrecht möglich sind, machen passgenaue Lösungen möglich.
Je nach individueller Lebenssituation und Immobilie (Lage, Zustand etc.) kann im Wege der Immobilienverrentung die Lücke zwischen Kapital- bzw. Liquiditätsbedarf im Alter und dem Wunsch, in Frührente zu gehen, oftmals sinnvoll geschlossen werden.
Wichtig für das Finden des richtigen Modells ist eine umfassende Beratung, die modellunabhängig von kompetenten Beratern erfolgen sollte. RentePlusImmobilie bietet kostenlose Information und Beratung für Immobilieneigentümer an, die im Wege der Immobilienverrentung ihre Option, in Frührente zu gehen, prüfen lassen wollen.
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