Tricks um früher in Rente zu gehen
Aktualisiert am 28. April 2023
Das Thema Renteneintrittsalter beschäftigt nicht nur Politiker. Auch viele ältere Menschen denken darüber nach, früher als eigentlich vorgesehen in Rente zu gehen. Was es mit der Frührente auf sich hat, beleuchtet der nachfolgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
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Der Rentenbeginn hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab und kann zwischen 63 und 67 Jahren liegen
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen
- Häufig ist mit Abschlägen bei der Rente zu rechnen
Tricks, um früher in Rente zu gehen
Um legal früher in Rente zu gehen und eine Frührente zu beziehen, können Sie die Rentenversicherung informieren. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erhalten Sie 0,3% weniger Rente. Diese Abschläge müssen heute in die Rentenkasse eingezahlt werden.
Einführung in das Thema Frührente
Wenn man sich mit dem Thema Frührente auseinandersetzt, stellt man schnell fest, dass es sich hierbei nicht um einen technischen Begriff im Sinne der Deutschen Rentenversicherung handelt.
Ein Versuch, sich dem Thema Rente und Frührente zu nähern, ist deshalb die Abgrenzung zum technischen Begriff der regulären Altersrente.
Unter ihr ist der Anspruch zu verstehen, eine regelmäßige Zahlung des Staates zu erhalten, nachdem man das Mindestalter erreicht und die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat (Mindestversicherungszeit). Als Synonym für die Altersrente wird der Begriff Regelaltersrente verwendet.
Anspruchsberechtigt ist mit ganz wenigen Ausnahmen jeder, der gearbeitet hat und/oder Kinder erzogen hat.
Im Abgrenzungskontext zur Frührente spielt das Renteneintrittsalter eine besondere Rolle: Für die Regelaltersrente beträgt dieses Mindestalter 65 Jahre, mit der Prämisse, dass seit 2012 dieses Alter aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird.
Dies geschieht aufgrund der gesetzlichen Grundlage der §§ 35, 235 SGB VI, wobei auf dieser gesetzlichen Grundlage ab dem Geburtsjahrgang 1947 die Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat nach hinten verschoben wird.
Ab dem Jahrgang 1959 verschiebt sich die Grenze um je 2 Monate nach hinten. Im Jahr 2031 ist diese Anhebung abgeschlossen.
Warum früher in Rente gehen?
Vorteile eines früheren Renteneintritts
Ein früher Renteneintritt kann für viele ein attraktives Ziel sein, da er eine Vielzahl von Vorteilen für den Ruhestand bietet.
Mit einem früheren Renteneintritt kann man den Ruhestand früher genießen und mehr Zeit für Hobbys, Reisen oder andere persönliche Interessen aufbringen.
Der Renteneintritt kann auch aus gesundheitlichen Gründen oder dem Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance erfolgen und dazu beitragen, Stress und Belastungen im Beruf zu reduzieren.
Allerdings sollte man bei der Planung des Renteneintritts auch die finanziellen Auswirkungen im Auge behalten, um sicherzustellen, dass man im Ruhestand ausreichend finanziell abgesichert ist und die Rente das benötigte Einkommen für den Ruhestand liefert.
Insgesamt bietet ein früher Renteneintritt eine Möglichkeit, im Ruhestand mehr Zeit für die Dinge zu haben, die einem wichtig sind.
Grundlagen der Rente
Welche Jahre zählen für die Rente?
Für die Berechnung der Rente zählen grundsätzlich alle Jahre, in denen man in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Dies umfasst sowohl Zeiten der Beschäftigung als auch Zeiten der Selbstständigkeit oder Pflege. Wichtig ist dabei, dass die Beiträge zur Rentenversicherung auch tatsächlich gezahlt wurden.
Die Altersrente kann dann in Anspruch genommen werden, sobald das Rentenbeginnalter erreicht ist. Hierbei gibt es je bnach Rentenart unterschiedliche Regelungen.
Der Rentenbeginn kann dabei flexibel gestaltet werden, je nach persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.
Es ist jedoch zu beachten, dass ein früherer Rentenbeginn in der Regel auch zu niedrigeren Rentenzahlungen führt. Insgesamt ist die Rentenversicherung ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein.
Rente mit 63: Was versteht man unter Frührente?
Voraussetzungen für Frührente
Prinzipiell kann gesagt werden, dass jeder, der gearbeitet und/oder Kinder erzogen hat, in Rente gehen will, aber das Mindestalter noch nicht erreicht hat, in Frührente gehen kann. Der Tabelle kann entnommen werden, wann der reguläre Renteneintritt möglich ist, alles, was früher sein sollte, bedeutet in Abgrenzung zum regulären Renteneintritt Frührente.
Folge der „Frührente“: Abschlag von den Rentenzahlungen
Mit der Frührente einhergeht in der Regel immer ein Abschlag auf die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Abhängig ist dieser Abschlag von der Länge der Einzahlungszeit. Der Abschlag ist derzeit bei Menschen, die bereits mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, dann nicht vorzunehmen, wenn der zukünftige Rentner 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Hintergrund der Abschläge auf die Rente wie auch die sukzessive Anhebung des Renteneintrittsalters ist die Finanzierbarkeit der Renten durch die nachfolgenden Generationen. Diese ist aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung der Menschen nicht mehr gegeben, wenn sie nicht angepasst würde. Erst recht gilt dies logischerweise für Menschen, die früher als ursprünglich vorgesehen in Rente gehen wollen.
Tipps & Tricks, um früher in Rente gehen zu können
Grundsätzlich war das Thema früher in Rente gehen einmal mit sehr positiven Emotionen verknüpft:
Nach einem erfüllten Erwerbstätigenleben planten Menschen im Zuge der Frührente ihren Lebensabend mit viel Freizeit zu verbringen und ihn so ausreichend genießen zu können. Es war für viele Menschen ein Anliegen, als Rentner die Welt zu bereisen oder für die Unterstützung der eigenen Kinder die Betreuung der Enkel zu übernehmen.
Dies hat sich teilweise gewandelt:
Aufgrund hoher finanzieller Einbußen und einem zu geringen finanziellen Rückhalt der Rentner, ist es vielen potenziellen Frührentnern heutzutage finanziell gar nicht mehr möglich, früher als dies nach dem Regelrentenalter der Fall wäre, in Rente zu gehen.
Voraussetzung dafür, dennoch in Frührente zu gehen, ist, so einfach es klingen mag, schlicht, dass man es sich leisten kann.
Tabelle Renteneintrittsalter
Der nachfolgenden Tabelle kann man das Renteneintrittsalter entnehmen:
Geburts-jahr | Renteneintrittsalter (Jahre) | In welchem Zeitraum gilt das Renteneintrittsalter? |
Vor 1947 | 65 Jahre | Bis Januar 2012 |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat | Februar 2012 bis Februar 2013 |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate | März 2013 bis März 2014 |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate | April 2014 bis April 2015 |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | Mai 2015 bis Mai 2016 |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | Juni 2016 bis Juni 2017 |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | Juli 2017 bis Juli 2018 |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | August 2018 bis August 2019 |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | September 2019 bis September 2020 |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | Oktober 2020 bis Oktober 2021 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | November 2021 bis November 2022 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | Dezember 2022 bis Dezember 2023 |
1958 | 66 Jahre | Januar 2024 bis Januar 2025 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | März 2025 bis April 2026 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Mai 2026 bis Juni 2027 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Juli 2027 bis August 2028 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | September 2028 bis Oktober 2029 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | November 2029 bis Dezember 2030 |
1964 | 67 Jahre | Ab Januar 2031 |
Frührente ohne Abschlag: Rente nach 45 Beitragsjahren
Der Optimalfall, dass man in Frührente gehen kann, ohne einen Abschlag auf Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, sollte in einem ersten Schritt geprüft werden. Grundsätzlich wird dies für alle potenziellen Frührentner der Fall sein, die 63 Jahre alt sind und bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Frührente mit voller Rente
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann dies unter Umständen schon vor Erreichen der Altersgrenze tun. Allerdings führt dies in der Regel zu Rentenabschlägen, die sich auf die Höhe der späteren Rente auswirken.
Die Höhe der Rentenabschläge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und den individuellen Versicherungszeiten.
Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Rentenabschläge durch eine Ausgleichszahlung an die Rentenkasse zu begleichen. Hierbei werden fehlende Rentenpunkte aufgekauft, um die Rentenminderung auszugleichen. Ein Rentenpunkt hat dabei in Deutschland einen bestimmten Wert, der regelmäßig angepasst wird.
Derzeit entspricht ein Rentenpunkt einem Wert von 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten Deutschlands.
Wer also das Rentenalter voziehen, trotzdem eine volle Rente beziehen möchte und die Ausgleichzahlung tragen kann, kann dies durch eine Ausgleichszahlung an die Rentenkasse erreichen.
Rente mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und dennoch vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Dieser Abschlag gilt lebenslang und kann die Höhe der späteren Rente erheblich mindern.
Allerdings kann es für manche Versicherte sinnvoll sein, auf eine volle Rentenzahlung zu verzichten. Hintergrund ist die Tatsache, dass ab dem Jahr 2040 die Besteuerung der Rente auf die Einzahlung steigen wird. Wer dann eine höhere Rente bezieht, wird demnach auch höher besteuert.
Eine Alternative ist in diesem Fall, auf einen Teil der Rentenzahlung zu verzichten und stattdessen eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Ein Rentenbeginnrechner kann dabei helfen, die verschiedenen Optionen und ihre finanziellen Auswirkungen zu vergleichen und die beste Entscheidung zu treffen.
Altersteilzeit
Modelle der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Übergang in die Altersrente flexibler zu gestalten. Dabei gibt es verschiedene Modelle der Altersteilzeit, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Das Blockmodell
Hierbei wird die Arbeitszeit in zwei gleich große Teile aufgeteilt. Im ersten Teil wird normal gearbeitet, im zweiten Teil wird Freistellung unter Fortzahlung eines reduzierten Gehalts gewährt. Die Freistellungszeit wird dabei angespart und erst am Ende der Altersteilzeit ausgezahlt. Der Rentenbeginn ist in der Regel mit dem Ende der Altersteilzeit gekoppelt.
Das Teilzeitmodell
Bei diesem Modell wird die Arbeitszeit reduziert, während das Gehalt entsprechend angepasst wird. Der Rentenbeginn ist in der Regel unabhängig vom Ende der Altersteilzeit, so dass ein früherer Renteneintritt möglich ist.
Das Langzeitmodell
Hierbei wird die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum reduziert. Die Arbeitszeit kann dabei um bis zu 50 Prozent reduziert werden, während das Gehalt entsprechend angepasst wird.
Der Rentenbeginn ist in der Regel unabhängig vom Ende der Altersteilzeit, so dass ein früherer Renteneintritt möglich ist.
Beispiel zur Berechnung des Einkommens
Für dieses Beispiel nehmen wir an, dass ein Arbeitnehmer in Vollzeit 3.000 Euro brutto im Monat verdient und sich für das Blockmodell der Altersteilzeit entscheidet. Bei diesem Modell arbeitet er in den ersten drei Jahren wie gewohnt in Vollzeit und im Anschluss daran erfolgt die Freistellung mit einem reduzierten Gehalt.
Wenn der Arbeitnehmer sich für eine Freistellungszeit von zwei Jahren entscheidet und das Gehalt in dieser Zeit auf die Hälfte reduziert wird, erhält er während der Freistellungszeit ein Gehalt von 1.500 Euro brutto im Monat. Das entspricht einem Einkommensverlust von 50 Prozent.
Über die Dauer der Altersteilzeit betrachtet ergibt sich dann ein Durchschnittseinkommen aus dem bisherigen Vollzeitgehalt und dem reduzierten Gehalt in der Freistellungszeit.
In diesem Beispiel ergibt sich das folgende Durchschnittseinkommen:
(3.000 Euro 36 Monate + 1.500 Euro 24 Monate) / 60 Monate = 2.400 Euro brutto im Monat
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 2.400 Euro im Monat erzielt.
Es ist zu beachten, dass das tatsächliche Einkommen in der Altersteilzeit je nach gewähltem Modell und individuellen Faktoren wie Steuerklasse oder Versicherungsbeiträgen variieren kann.
Auswirkungen bei Krankheit oder Insolvenz
Bei der Planung der Altersteilzeit sollten auch mögliche Risiken berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Krankheit oder Insolvenz des Arbeitgebers. Im Falle einer Krankheit kann es zu Einschränkungen der Altersteilzeit kommen, da die Freistellungsphase verlängert werden muss und somit auch der Rentenbeginn später erfolgt.
Zudem können während der Freistellungsphase keine Rentenansprüche aufgebaut werden, was Auswirkungen auf die Höhe der späteren Altersrente haben kann.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers besteht das Risiko, dass die Ansprüche auf die Altersteilzeit verloren gehen. In diesem Fall ist es wichtig, sich frühzeitig über die Absicherung des Gehalts und mögliche Alternativen zu informieren. Auch hier können sich mögliche Auswirkungen auf die Höhe der späteren Altersrente ergeben.
Daher ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für die Altersteilzeit umfassend über die möglichen Risiken und Absicherungsmöglichkeiten zu informieren. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, individuelle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die spätere Altersrente möglichst gering zu halten.
Private Altersvorsorge
Viele Menschen haben ihre Rente gut vorab geplant und sich entsprechend abgesichert: Private Rentenversicherungen, Aktienfonds, aber auch die selbstgenutzte Immobilie sind klassischerweise Mittel, um einen früheren als den gesetzlich vorgesehenen Renteneintritt finanziell darstellen zu können. Am Ende geht es ja um die Frage, wie der Abschlag von der Regelrente finanziell abgefedert werden kann. Ist dies dadurch möglich, dass private Zusatzrenten zur Auszahlung kommen, kann man sich auch die Frührente leisten.
Oft hilft aber auch der Kauf oder Bau von einem Haus oder Wohnung während der leistungsfähigen Jahre der Erwerbstätigkeit mit gleichzeitiger Tilgung von Finanzierungsschulden mit der Folge, später mietfrei in der eigenen Immobilie leben zu können, dabei, dass Einbußen bei der gesetzlichen Rente leichter hingenommen werden können.
Immobilienverrentung
Die Immobilienverrentung ist für viele Rentner, die den Abschlag auf ihre Rente aufgrund eines früheren Renteneintritts abdecken wollen, eine sehr gute Möglichkeit. Inhaltlich geht es bei der Immobilienverrentung um den Wunsch, nicht ausziehen zu wollen, jedoch Kapital aus der Immobilie zu ziehen. Verschiedene Modelle, die nach deutschem Zivilrecht möglich sind, machen passgenaue Lösungen möglich.
Je nach individueller Lebenssituation und Lage und Zustand etc. von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung kann im Wege der Immobilienverrentung die Lücke zwischen Kapital- bzw. Liquiditätsbedarf im Alter und dem Wunsch, in Frührente zu gehen, oftmals sinnvoll geschlossen werden.
Wichtig für das Finden des richtigen Modells ist eine umfassende Beratung, die modellunabhängig von kompetenten Beratern erfolgen sollte. RentePlusImmobilie bietet kostenlose Information und Beratung für Immobilieneigentümer an, die im Wege der Immobilienverrentung ihre Option, in Frührente zu gehen, prüfen lassen wollen.
Weitere Modelle
Für Menschen in bestimmten Lebenssituationen gibt es weitere Modelle, um früher in Rente gehen zu können.
Frauen, die vor 1952 geboren wurden, können beispielsweise mit Abschlägen bereits mit 60 Jahren in Vorruhestand gehen, wenn sie mindestens 15 Beitragsjahre vorweisen können, davon mindestens zehn zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr.
Schwerbehinderte Personen können von 50% ab dem Geburtsjahr mit 62 Jahren in Altersrente gehen.
Auch das Arbeitslosengeld II spielt eine Rolle: Wenn Sie ab dem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gemeldet waren, können sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Dabei müssen 15 Beitragsjahre vorhanden sein, von denen acht in den letzten zehn Jahren eingezahlt wurden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei allen Modellen Abschläge auf die Regelaltersrente berechnet werden und diese Rentenform lebenslang angesetzt ist.
Eine weitere Alternative, früher in Rente zu gehen, ist die Beantragung von Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Diese können je nach individueller Lebenssituation unterschiedlich ausfallen.
In einigen Fällen ist auch die Flexi Rente eine Option, die es ermöglicht, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten und gleichzeitig weiterhin zu arbeiten.
Die Flexi Rente ist eine Möglichkeit für Menschen, die in Rente gehen möchten, aber noch nicht vollständig auf ihr Arbeitsleben verzichten möchten. Dabei können Rentenbezieher weiterhin einer Beschäftigung nachgehen und dadurch ihr Einkommen ergänzen.
Die Flexi Rente bietet also eine flexible Gestaltung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Die Rentenhöhe kann dabei durch die Beschäftigung neben der Rente erhöht werden. Gleichzeitig kann die Arbeitszeit reduziert werden, um mehr Freizeit und einen sanfteren Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.
Die Flexi Rente und die Altersteilzeit unterscheiden sich darin, dass die Flexi Rente Rentenbezieherinnen und -beziehern eine Beschäftigung ermöglicht und somit ein Einkommen neben der Rente ermöglicht, während bei der Altersteilzeit die Arbeitszeit reduziert wird und die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in der Regel noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Fazit
Wenn Sie nach Tricks um früher in Rente zu gehen suchen, gibt es verschiedene Optionen, die Sie prüfen können.
Die Möglichkeit, ohne Abschläge in Rente zu gehen, besteht, wenn Sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und 63 Jahre alt sind. Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, können Sie dies auch tun, indem Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen oder eine Ausgleichszahlung leisten.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Modelle der Altersteilzeit, die Ihnen helfen können, den Übergang in die Rente flexibler zu gestalten. Wenn Sie sich für die Altersteilzeit entscheiden, können Sie das Block-, Teilzeit- oder Langzeitmodell wählen, je nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen.
Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Rentenbeginnrechner zu verwenden, um die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Optionen zu vergleichen und die beste Entscheidung zu treffen.
Häufig gestellte Fragen zu Tricks, um früher in Rente zu gehen
Wie überbrücke ich 3 Jahre bis zur Rente?
Durch den Kauf von Rentenpunkten können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und früher in Rente gehen. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie mit einem niedrigeren monatlichen Rentenbetrag rechnen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Kauf von Rentenpunkten nicht für jeden geeignet ist und dass dies auch von Ihren individuellen Umständen abhängt.
Wenn Sie sich entscheiden, Rentenpunkte zu kaufen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies mit Kosten verbunden ist. Der Preis pro Rentenpunkt kann je nach Alter, Geschlecht und Lage variieren.
Insgesamt kann der Kauf von Rentenpunkten eine Möglichkeit sein, den Zeitraum bis zum Renteneintritt zu überbrücken und früher in Rente zu gehen.
Was sind Gründe für Führente?
Es gibt verschiedene Gründe, die Menschen dazu bewegen, eine Frührente in Betracht zu ziehen.
Besonders langjährig versicherte Personen, die eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren erreicht haben, können beispielsweise in Rente gehen, bevor sie das reguläre Rentenalter erreicht haben.
Ein weiterer möglicher Grund für Frührente kann eine Erwerbsminderungsrente sein, die gezahlt wird, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
In jedem Fall sollte man sich jedoch eingehend mit den finanziellen Auswirkungen auseinandersetzen und eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen.
Welcher Jahrgang kann wann in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Als Versicherter, der vor 1964 geboren wurde, können Sie früher in Rente gehen als jüngere Jahrgänge.
Dabei spielt auch die Dauer der Versicherungszeit eine wichtige Rolle. Je nach Alter und Versicherungszeit können Versicherte zwischen der Regelaltersrente und verschiedenen Formen der vorzeitigen Rente wählen.
Eine genaue Übersicht über die möglichen Renteneintrittsalter finden Sie hier:
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Wie Sie mit 63 in Rente gehen