Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit besagt, dass eine Sache nicht ausschließlich von ihrem Eigentümer genutzt werden darf. Die Sache “dient” aufgrund der vereinbarten Dienstbarkeit auch jemand anderem. Am häufigsten dürften Dienstbarkeiten bei Grundstücken Anwendung finden, sog, Grunddienstbarkeiten. Es gibt verschiedene Arten der Dienstbarkeit: In § 1090 BGB ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit normiert. Hierunter versteht man die Belastung eines Grundstücks mit dem Recht für einen Begünstigten. Dabei ist dieses Recht auf bestimmte Bereiche eingeschränkt: Als Beispiel kann das Wegerecht, bei dem der Eigentümer eines anderen Grundstücks das Recht eingeräumt wird, auf dem fremden, zu belastenden Grundstück (sog. "dienendes" Grundstück) eine Zuwegung zu unterhalten und zu nutzen, genannt werden.

Welche Immobilienrente passt zu mir? Jetzt unverbindlich vergleichen!

Prüfen Sie kostenlos, welche Immobilienrente am besten zu Ihrer Situation passt - und sichern Sie sich unseren "Leitfaden: Immobilienrente".

Unser kostenloser Leitfaden zur „Immobilienverrentung“
leitfaden immobilienrente
Einfach & verständlich Kostenloses Expertenwissen Verrentungsmodelle erklärt Tipps und Tricks