Immobilien Teilverkauf
Der Immobilienteilverkauf hat den Verkauf nur eines Anteils der Immobilie an einen institutionellen Teilankäufer auf Basis eines unabhängigen Immobiliengutachtens zum Inhalt. Der Teilankäufer zahlt den für den verkauften Anteil fälligen Teilkaufpreis an den vormaligen Alleineigentümer, der wiederum im Nachgang des Teilverkaufs ein Entgelt zu bezahlen, das die vollständige Nutzung der Immobilie im Rahmen eines Nießbrauchrechts für ihn gem. § 1048 BGB abdeckt. Steuerliche Auswirkungen im Rahmen der Spekulationssteuer oder auch Grunderwerbsteuer sind hierbei ebenso zu beachten wie Aspekte, die durch ein potentielles Vorkaufsrecht entstehen.
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Aktualisiert am 19. März 2024