Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein dem Eigentum ähnliches Recht, das an einer Immobilie bestellt werden kann. Es räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, die Immobilie selbst zu nutzen oder die zu vermieten und die Miete zu behalten. Die gesetzliche Grundlage für den Nießbrauch findet sich in § 1030 BGB.

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